Rentenversorgung

Ein Trauerfall bedeutet für viele Familien neben der emotionalen Belastung auch eine finanzielle Bürde. Es gibt jedoch eine staatliche Hilfe für Hinterbliebene (Ehepartner und Kinder), die Sie unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen können. Gerne unterstützen wir Sie bei den Formaliäten.

Die Witwen-/Witwerrente

Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Ihnen zusteht, wenn Sie als versicherter (Ehe-)Partner mindestens fünf Jahre hierin eingezahlt haben. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes einen rechtsgültigen Bestand hatte. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben unter diesen speziellen Bedingungen ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Hilfe.

Für die Beantragung ist die Vorlage folgender Dokumente notwendig:                                          

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Vorschusszahlung an Witwen und Witwer (wird von uns beantragt)   
  • Rentenunterlagen beider Ehepartner
  • Personalausweis und Chipkarte der Krankenkasse
  • Bankverbindung, inklusive BIC und IBAN-Nummer
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnummer
  • Betriebsrenten, Wohngeld, Sozialhilfe, sonstige staatliche oder private Bezüge

Die Waisenrente

Für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, gibt es ebenfalls eine staatliche finanzielle Unterstützung, die allerdings mit dem 27. Lebensjahr endet. Die Halbwaisenrente wird bei Verlust eines Elternteils in Höhe von 10 % der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Beim Tod beider Eltern steigt der Anteil auf 20 %. Voraussetzung für den Bezug der Halbwaisen- oder Waisenrente ist auch, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Für Fragen zu Rentenangelegenheiten sowie für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung www.deutsche-rentenversicherung.de