Patientenverfügung

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Maßnahme der Vorsorge für den Krankheitsfall, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Meinung nicht mehr äußern können. Sie stellt Ihre eigenen Wünsche sicher bezüglich der medizinischen Behandlung, Nichtbehandlung oder auch der Behandlungsbegrenzung angesichts einer schwerwiegenden Erkrankung ohne Heilungsaussichten, insbesondere in der letzten Lebensphase. Die behandelnden Ärzte und Therapeuten sind an die Patientenverfügung gebunden und müssen entsprechend handeln.

Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens darüber und mit Ihren Angehörigen. Im Einzelfall und zu Ihrer eigenen Gewissheit lohnt sich manchmal auch die juristische Absicherung. Gerne nennen wir Ihnen Adressen von Rechtsanwälten und Notaren.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de. Per Download erhalten Sie hier auch wichtige Unterlagen und Formulare.